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⚠️ Abacus Fibu: Wichtige Informationen zum Jahreswechsel

Abacus
03.12.2025

Zur Erinnerung:

  • Rechnungen mit einem Fibu-Datum ab dem 01.01.2026 dürfen erst 2026 bezahlt werden.
  • Falls 2026er Rechnungen noch im Jahr 2025 beglichen werden müssen, müssen diese zwingend mit einem Fibu-Datum in 2025 erfasst werden und es muss eine entsprechende Abgrenzung beim Jahresabschluss vorgenommen werden (übliches vorgehen analog Vorjahre und Sage). 

Wenn Rechnungen mit einem Fibu-Datum für 2026 bereits im 2025 beglichen werden, kommt es bei der Jahresabstimmung zu Differenzen.

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