🔄️ Das ändert 2026
Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels möchten wir euch über wichtige Neuerungen im Steuerbereich informieren:
Rechtliche Neuerungen ab 2026
Neue Zinssätze:
| Zinsart | Kanton Bern | Bund |
| Verzugszins | 4.00% (2025: 4.00%) | 4.00% (2025: 4.50%) |
| VergĂĽtungszins | 1.00% (2025: 1.00%) | 4.00% (2025: 4.50%) |
| Vorauszahlungszins | 0.25% (2025: 0.75%) | 0.00% (2025: 0.75%) |
Anpassungen der Steuertarife und Beträge:
Zum Ausgleich der kalten Progression werden im Kanton Bern und auf Bundesebene die Einkommenssteuertarife sowie folgende Beträge auf Stufe Bund angepasst:
| Abzug | 2025 (CHF) | 2026 (CHF) |
| Besteuerung nach dem Aufwand (Art. 14 Abs. 3 Bst. a DBG) | 434’700 | 435’000 |
| Feuerwehrsold (Art. 24 Bst. fbis DBG) | 5’300 | 5’400 |
| Gewinnspiele (Art. 24 Bst. ibis DBG) | 1'070’400 | 1'071’000 |
Wegleitung zum Lohnausweis 2026:
Wir möchten speziell auf zwei Änderungen hinweisen:
- Fahrkosten Auto: Neu CHF 0.75 pro km (bisher 0.70). Grundlage bildet neu der jährlich publizierte TCS-Kilometerpreis für das Musterauto.
- Naturalgeschenke: Freigrenze neu CHF 600 pro Kalenderjahr (bisher 500 pro Ereignis). Bargeldgeschenke sind weiterhin als Lohnbestandteil zu deklarieren.
Nachzahlungen in die Säule 3a:
Ab 2026 können erstmals Nachzahlungen für das Jahr 2025 geleistet werden. Weitere Details dazu findet ihr in unserer Schulung Säule 3a.
Aktuelle Informationen aus der KSTV Bern
Systemwechsel beim Eigenmietwert:
Die KSTV Bern hat eine Landing Page im TaxInfo errichtet, auf welcher laufend neue Erkenntnisse publiziert werden. 2027 soll das neue Gesetz in die Vernehmlassung gehen. Zwei Fragen mĂĽssen politisch entschieden werden:
- Sollen Energiesparmassnahmen weiterhin steuerlich gefördert werden oder künftig direkt?
- Soll eine zusätzliche Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen eingeführt werden? Dies bedingt eine Änderung der Kantonsverfassung.
Steuergesetzrevision 2027
2027 gibt es im Kanton Bern eine Steuergesetzrevision. Für tiefe und mittlere Einkommen soll die Steuerbelastung sinken. Zudem ist die Übernahme von Bundesrecht vorgesehen. Im Bereich der Grundstückgewinnsteuer ist eine neue Vorauszahlungsmöglichkeit geplant, voraussichtlich ab 2028 oder 2029.
Bei Fragen oder Unklarheiten dĂĽrft ihr euch gerne an Pascal Sulliger und den Fachbereich direkte Steuern wenden.