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Zahlungsaufträge: Neue Anforderungen ab 2026 ℹ️

Rechnungswesen, Personalwesen, IT, Abacus
09.05.2025

Viele von euch und auch unsere Kunden wurden von den Banken (z. B. UBS) informiert, dass ab November 2026 nur noch strukturierte Adressen in Zahlungsaufträgen (pain.001, auch oft “DTA” genannt) verwendet werden dürfen.

Was ist eine strukturierte Adresse?
Adressangaben wie Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort müssen der Bank in separaten Feldern übermittelt werden. Heute genügt es, wenn die Adresse in einem einzigen Feld angegeben wird.

Was ändert sich ab November 2026?
Mindestens der Name, der Ort und das Land müssen in separaten Feldern übermittelt werden. Viele Banken verlangen zudem, dass auch Strasse, Hausnummer und Postleitzahl separat übermittelt werden müssen – insbesondere bei Auslandzahlungen.

Was gibt es für uns zu tun?
In Abacus, Mirus und Infoniqa (Sage) werden die Angaben bereits heute in separaten Feldern erfasst. Abacus geht mit der zusätzlichen Trennung von Strasse und Hausnummer sogar noch einen Schritt weiter. Die Mindestanforderungen werden also bereits von allen Programmen erfüllt. Für uns besteht daher aktuell kein Handlungsbedarf. Wichtig ist lediglich, dass die Felder korrekt ausgefüllt werden.

Sollten Kunden bei euch nachfragen, könnt ihr ihnen mitteilen, dass wir bereits auf diese Änderungen vorbereitet sind und aktuell keine weiteren Massnahmen erforderlich sind.

Weiterführende Informationen:

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